Beschreibung der Meldung

Diese Meldung wurde am 05.08.2023 via api erstellt.

Die Maximalgeschwindigkeit auf der B3 wurde innerorts auf 30 km/h gedrosselt - für eine Durchfahrtsstraße eigentlich ein Unding - ist aber halt nun mal so entschieden worden, ohne die unmittelbar Betroffenen vorher gefragt zu haben.
Die Ampelschaltung wurde dem aber nicht angepasst, sodass bei 30 km/h eine "rote Welle" für stark erhöhtes Verkehrsaufkommen sorgt, bei 50 km/h, wie in der guten alten Zeit, man jedoch problemlos den Ort durchqueren kann, wenn sich vor einem keiner an die neue Geschwindigkeitsdrosselung hält ;)
Ich frage mich, ob bei einer Vorfahrtsstraße bei 30 km/h Ampeln überhaupt noch eine Daseinsberechtigung haben ??? Eventuell könnte der Bauhof diesen Mangel auf die gleiche Weise beheben wie er es bei den 4 Buchen im Buchenweg getan hat ;)
Im Ort klappt es seit Jahrhunderten auch ohne Ampeln - damals sogar bei erlaubtem Tempo 50. Die Abschaffung der Lichtsignalanlagen auf der B3 wäre auch ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Einsparung von Energie ;)

Es tut mir Leid, als Autofahrer (mit Verbrennungsmotor) muss ich auf etwas sarkastische Art meinem Unmut Luft verschaffen. Vielleicht können Sie sich den dennoch den hier geschilderten, ernst gemeinten Problemen, die aus der Herabsenkung der maximal erlaubten Geschwindigkeit resultieren, annehmen. Da wär den Leid geplagten Autofahrern auch mal geholfen, schließlich tragen sie zu einem nicht unerheblichen Teil zur Finanzierung des gesamten Systems bei.

Vielen Dank
(Adresssuche nach: B3 Dossenheim)

Meldungsposition
Details
Kategorie
Allgemeine Beschwerde
Zuständig
Gemeindeverwaltung
Geokoordinaten
49,4512 - 8,6679
Bei Eingabe gesuchte Adresse
B3 Dossenheim
(autom. ermittelt: B3 28, 69221 Dossenheim, Germany
Status
Gelöst
Angehängte Dateien
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Bearbeitungshistorie

Gelöst

Gemeindeverwaltung am 07.08.2023 um 08:53 Uhr:

Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Vielen Dank für Ihre Meldung. Die Gemeinde Dossenheim ist für die auf der B3 installierten Ampeln nicht zuständig. Wir werden Ihre Anmerkung an die zuständige Stelle weitergegeben.


Ungeprüft

Gemeindeverwaltung am 07.08.2023 um 08:01 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung weitergeleitet.


Warten auf Freigabe

Unregistrierter Nutzer am 05.08.2023 um 01:06 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Bürgermeisteramt" weitergeleitet.